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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§1 Geltungsbereich

Für alle Veranstaltungen („Walking Heroes“) der Firma Meiko Sportevent, Inh. René Meinke, Riehe 2, 27777 Ganderkesee, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. 

Verbraucher (auch Teilnehmer genannt, auf eine geschlechterspezifische Aufzählung wird der einfachhalthalber verzichtet) im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. 

 

§2 Veranstaltungs- und Produktbuchung / Anmeldung 

§2.1 Die Darstellung der Veranstaltungen sowie Produkte stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Anmeldung und Abgabe einer Bestellung dar. 

§2.2 Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Veranstalters haben nicht den Charakter einer Zusicherung und Garantie. 

§2.3 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas Anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten. 

§2.4 Bei Anklicken des Buttons „Absenden“ gibt der Verbraucher eine verbindliche Anmeldung sowie Produktwahl, der auf der Bestell- u. Buchungsseite aufgelisteten Veranstaltung(en) und Produkt(e) ab. 

§2.5 Die Veranstaltungs- und Produktbuchung kommt zustande, wenn der Veranstalter die Veranstaltungs- und Produktauswahl in Form einer Anmeldungs- und Buchungs-E-Mail erhält. 

§2.6 Über die Zahlungsmodalitäten des zugehörigen Teilnahmeentgeltes (Preis je Startplatz + evtl. Produktauswahl), wird der Teilnehmer durch den Veranstalter auf der Internetseite oder spätestens durch Erhalt einer Rechnung per E-Mail informiert. 

 

§3 Bezahlung 

Mit der Rechnung ist die Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages fällig. Die Zahlung erfolgt im vorgegebenen Zeitraum und mittels einer der angegebenen Zahlungsmöglichkeiten. 

 

§4 Stornierung  

§4.1. Von Seiten des Veranstalters 

Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet, eine Veranstaltung zu ändern oder ganz abzusagen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Teilnehmerentgeltes.  

§4.2. Von Seiten des Teilnehmers 

Eine Stornierung der Teilnahme ist nach Anmeldung, Zahlung, Bestätigung und Annahme grundsätzlich nicht möglich.  

§4.2.2 Ausnahmsweise kann der Teilnehmer zurücktreten, wenn seiner Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und hierüber ein ärztliches Attest spätestens am Tag der Veranstaltung, vor deren Beginn, per E-Mail an vorgelegt wird. In diesem Fall, erhält der zurückgetretene Verbraucher das Teilnahmeentgelt, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15€, zurückgezahlt.  

§4.2.3 Beginn der Veranstaltung ist mit Beginn der Ausgabe der Startunterlagen am Vortag des Veranstaltungstages.  

§4.2.4 Der Veranstalter kann auf direkten Wunsch des Teilnehmers, die bereits gezahlte Teilnahmegebühr auf Kulanz, als Gutschein für eine später stattfindende Wanderveranstaltung des Veranstalters Meiko Sportevent, umverteilen. Der Gutschein ist bis spätestens Ende des Folgejahres der erstgebuchten Veranstaltung einzulösen. Danach verfällt er. 

§4.2.5 Hat der Teilnehmer weitere Produkte (Bsp.: T-Shirt, Tasse, Beutel, usw.) dazu bestellt, kann das Geld hierfür nicht zurückerstattet werden. Die Produkte können am Starttag im Start- und Zielbereich abgeholt, oder gegen eine Versandkostenpauschale von 5€ zugeschickt werden.  

Hierzu muss der zurückgetretene Teilnehmer diesen Wunsch per E-Mail unter innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung unter Angabe seines Namens, Veranstaltung, sowie Versandadresse mitteilen, und die offene Zahlung der Versandkostenpauschale abgeschlossen haben. 

 

§5 Einkauf im Fanshop 

§5.1 Der Einkauf im Fanshop erfolgt über den Button „FANSHOP“. Bei Betätigung des Buttons werden die Verbraucher auf eine externe Anbieterseite weitergeleitet. Jegliche Produktauswahl, Bezahlmodalitäten und Ansprüche des Verbrauchers (Garantie, Regress, Retour u.s.w.) werden in den AGB des externen Anbieters geregelt.  

§5.2 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Produkteinkäufe des Verbrauchers über den externen Anbieter von Fanshop-Artikeln.  

 

§6 Verpflichtende Mindestausrüstung 

§6.1 Um die Gesundheit aller Teilnehmer zu schützen, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, eine eigene Mindestausrüstung zur Veranstaltung mitzubringen. Damit will der Veranstalter sicherstellen, dass jeder für den Veranstaltungszeitraum (Tag, Nacht, die Witterung und Notfälle) gewappnet ist.  

§6.2 Diese verpflichtende Mindestausrüstung umfasst: geeignete Wanderbekleidung, warme Kleidung (bei den längeren Streckendistanzen), Regen- und Sonnenschutz, Kopfbedeckung (wenn notwendig), Mobiltelefon mit ausreichendem Akkustand und ggf. Power-Bank, Sonnencreme (bei entsprechendem Wetter), Stirnlampe mit ausreichendem Akku (Ersatzbatterie) für die Starts bei Langdistanzen bei Dunkelheit und eingeschränkter Sicht, ggf. Wanderrucksack zum Transport von Wechselbekleidung und Verpflegung.  

§6.3 Des weiteren hat der Teilnehmer genügend Verpflegung (Riegel, Bananen oder ähnliches) sowie Flüssigkeit (2 Liter Wasser, etc.) in Eigenregie mitzuführen, um die Distanzen zwischen den Versorgungsstationen in ausreichender Menge selbst abdecken zu können.  

§6.4 Der Veranstalter, ist nicht dazu verpflichtet, einen gesonderten Hinweis zur Mindestausstattung im Vorfeld der Veranstaltung zu tätigen.  

 

§7 Sicherheitshinweise und Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse für „Walking Heroes“-Veranstaltungen 

§7.1 Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 

§7.2 Die Wanderstrecken, der Wanderveranstaltung Walking Heroes, führen aufgrund ihrer Länge sowohl durch erschlossen als auch durch naturbelassene Abschnitte. Je nach Wetterlage kann es daher zu rutschigen Untergründen kommen. Ebenso kann es dazu kommen, dass vereinzelnd das Erdreich absackt, verrutscht oder verborgene Hindernisse (Wurzeln, Bauschutt, Müll, etc.) zum Vorschein kommen. Ebenso kann es zu nicht vorherseh- und planbaren Baum- oder Aststürzen (gerade bei starkem Wind) kommen. Ebenso kann es bei trockenem wie auch windarmen Veranstaltungstagen zu einzelnen Gefahrenstellen entlang der Strecke kommen, welcher der Veranstalter nicht ausschließen kann. Für die (Tritt-)Sicherheit ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, der Veranstalter keinerlei Haftung für eventuelle Schäden bei Stürzen oder Umknicken.   

§7.3 Die Strecken der Veranstaltung Walking Heroes können auch durch Waldgebiete führen. Waldgebiete sind aufgrund von Sturm, Trockenheit, durch Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten beschädigt. Trotz vorheriger Gefahrenbegutachtung durch geschultes Forstpersonal können damit einhergehende Gefahren (wie etwa: herabfallende Äste, umfallende Bäume) nicht voll umfassend ausgeschlossen werden. Weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer übernehmen hierfür eine Haftung. Überdies hinaus, übernehmen weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer eine Haftung für abiotische Gefahren (wie Sturm, Gewitter, Eis, Schnee, Starkregen und Unterspüllungen, Feuer sowie Waldbrand), biotische Gefahren wie Fuchsbandwurm, Eichen-Prozessionsspinner oder Zeckenbisse samt Folgeerkrankungen sowie sonstige Gefahren wie eventuelle allergische Reaktionen, Vergiftungen durch Verspeisen von wilden Beeren, Früchten und Pilsen, oder Verletzungen durch Umknicken, Abrutschen oder Stolpern.   

§7.4 Aufgrund von Temperatureinbrüchen oder Durchnässungen (Regen, Schweiß) kann es zu Unterkühlungen kommen. Ebenso kann es bei Hitze oder starker Sonneneinstrahlung zu Überhitzung (Hitzschlag) und Sonnenbrand kommen.  

§7.5 Jeder Teilnehmer ist selbst dazu verpflichtet, sich im Vorfeld der Veranstaltung, die Wettervorhersagen für den Veranstaltungstag anzuschauen als auch zu Prüfen und sowohl seine Bekleidung als auch sein Verhalten entsprechend anzupassen.  

§7.6 Der Veranstalter empfiehlt, unter Berücksichtigung der Veranstaltungsdauer, die Vorbereitung der Teilnehmer grundsätzlich auf sowohl Kälte und Nässe, Hitze und Dunkelheit.  

§7.7 Bei starkem Wind ist jeder Teilnehmer dazu angehalten, sich eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen und umgehend Schutz vor herunterfallenden als auch herumfliegenden Gegenständen zu suchen. Besonders in Waldpassagen ist äußerste Vorsicht geboten und bei drohendem Unwetter schnell nach geeigneten Schutzmöglichkeiten zu suchen. Der Veranstalter behält sich vor, besonders kritische Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Sturms komplett zu sperren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmer oder durch die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters entstehen oder verursacht werden.  

§7.8 Bei Gewitter gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Wie man im freien Gelände von einem Gewitter überrascht, sollte eine Senke aufgesucht werden, in die man sich kauern kann. Dort sollte man auf einer isolierenden Unterlage wie einem leeren Rucksack oder einer Isomatte in die Hocke gehen und die Beine mit den Armen umklammern. Man sollte sich nicht hinlegen, da sonst der Körper den Blitzen eine größere Angriffsfläche bietet. In Wäldern sollte man möglichst zu einer Lichtung oder zum Waldrand gehen, sich dort hinhocken und möglichst klein machen. Bäume bieten keinen Schutz vor Gewitter, ganz im Gegenteil: Blitzentladungen suchen sich hohe Punkte. Dazu gehören Antennen, Türme, Masten oder eben Bäume. Werden Gruppen vom Gewitter überrascht, sollten sie sich aufteilen, um den damit die Angriffsfläche bei einem Blitzeinschlag zu verkleinern. Regenschirme, Wanderstöcke, Zeltstangen, Fahrräder und andere Metallteile bieten dem Blitz eine gute Angriffsfläche und sollten aus Körpernähe entfernt werden. Auch hier behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Gewitters ganz zu sperren oder die Veranstaltung kurzfristig zu unterbrechen. 

§7.9 Bei längeren Distanzen und Wandern in der Dunkelheit ist eine eigene Ausleuchtung der Strecke unabdingbar. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch schlechte Lichtverhältnisse leicht zu übersehende Hindernisse am Boden oder in Körperhöhe. Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten, Ersatzbatterien und Ersatzlampen mitzuführen. Sollten diese verloren gehen oder funktionsuntüchtig werden, ist umgehend Hilfe von anderen Teilnehmern anzufordern. 

§7.10 Für die jeweiligen Distanzen ist auf ausreichend Verpflegung selbst zu achten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens 2 Liter Flüssigkeit mit sich zu führen (siehe Punkt 6.3). Der Veranstalter richtet zwar geeignete Verpflegungspunkte entlang der Strecke ein, für das Abdecken des eigenen Energiebedarfs ist aber dennoch der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.  

§7.11 Es dürfen keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen die Teilnahme an einer Distanzwanderung wie den Walking Heroes vorliegen. Bei Vorerkrankungen z.B. des Herz-Kreislauf-Systems ist eine vorherige Konsultation mit dem behandelnden Arzt dringend empfohlen. Körperliche Fitness und ausreichendes Training vor der Veranstaltung sind Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme. Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheitsschäden, die auf die hohe Belastung zurückzuführen sind.  

§7.12 Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke, den Start und bzw. oder die Streckenposten (wenn eingesetzt) auch kurzfristig zu ändern, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. In gleicher Weise behält sich der Veranstalter vor, Startzeiten, Startgruppengrößen und vergleichbaren Rahmenbedingungen anzupassen. Die Belastungen für die Teilnehmer werden dabei so gering wie möglich gehalten.  

§7.13 Zuschauer an der Veranstaltung können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn diese den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten.  

 

§8 Jugendliche 

§8.1 Jugendliche unter 18 Jahren müssen die Einverständniserklärung der Eltern zur Teilnahme an der Veranstaltung vorlegen. Die Einverständniserklärung ist bei der Anmeldung am Veranstaltungstag unaufgefordert einzureichen. 

§8.2 Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (über 18 Jahre), sowie unter Vorlage einer Einverständniserklärung der Eltern über die Teilnahme an der Veranstaltung teilnehmen. Die Begleitperson muss bei der Anmeldung in Persona anwesend sein und seine Identität unter Vorlage eines gültigen BPA (Bundespersonalausweis) unaufgefordert nachweisen.  

§8.3 Die Einverständniserklärung sollte folgende Punkte beinhalten: 

- Name, Vorname sowie Geburtsdatum und Telefonnummer des/der Jugendlichen 

- Name, Vorname sowie Telefonnummer und Anschrift der Eltern 

- Name, Vorname sowie Telefonnummer der erwachsenen Begleitperson (über 18 Jahre) 

- Textbaustein über das Einverständnis der Teilnahme des/der Jugendlichen sowie dessen ganzzeitliche Betreuung durch die Begleitperson während der Veranstaltung 

§8.4 Mit der Übermittlung der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er bei Nichtvollendung des 18. Lebensjahres und vor Zahlung des Teilnehmerentgeltes, über eine entsprechende Einverständniserklärung verfügt und diese am Veranstaltungstag unaufgefordert vorlegt.   

 

§9 Hunde  

Hunde können an der Veranstaltung teilnehmen. Für die Teilnahme wird kein Teilnehmerentgelt auf Seiten des Veranstalters berechnet. Der Teilnehmer hat für die artgerechte Versorgung des Hundes während der Veranstaltung eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Hunde sind während der Veranstaltung ständig an einer geeigneten Leine und so zu führen, dass sich andere Teilnehmer nicht belästigt fühlen. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Verletzungen des Hundes oder Schädigungen anderer Teilnehmer oder Sachen durch den Hund.  

 

§10 Anweisungen des Veranstalters 

Den Anweisungen des Veranstalters oder eingesetzten Vertretern (Erfüllungsgehilfen) ist stets Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung kann zum Ausschluss an der Veranstaltung führen. Ein Anspruch auf eine (Teil-)Rückzahlung des Veranstaltungsentgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.  

 

§11 Befolgung der Straßenverkehrsordnung 

Der Teilnehmer muss sich während der Veranstaltung an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Veranstaltung finden zu großen Teilen auf nicht abgesperrten Strecken statt. Die Teilnehmer agieren als eigenständige und für sich selbst verantwortliche Verkehrsteilnehmer.

 

§12 Foto- und Videoaufnahmen  

§12.1 Von den Veranstaltungen sowie den Teilnehmern der “Walking Heroes” werden Foto-/ Video- und Tonaufnahmen (Videografiert mit Kamera und Drohne) gefertigt.  

§12.2 Zweck der Aufnahmen: Die Aufnahmen können auf der Website und auf Social-Media-Kanälen des Veranstalters und dessen Kooperationspartnern sowie für Presseveröffentlichungen und PR und in Rundfunk-, TV- und Printmedien veröffentlicht werden.  

§12.3 Dauer der Verarbeitung: Die Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie es für den vorgenannten Zweck erforderlich ist. Anschließend werden die Aufnahmen gelöscht.   

§12.4 Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Veranstalters, das von ihm organisierte Event bildlich bzw. filmisch zu dokumentieren und gegenüber einer größeren Öffentlichkeit hierüber positiv zu berichten (Art. 6, Abs. 1 lit. f DSGVO) 

§12.5 Teilnehmerrechte 

Wer als Teilnehmer nicht foto- oder videografiert werden möchte, gibt das direkt beim Aufnehmenden an.  

Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Ebenso haben sie das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen. Hinsichtlich der Verarbeitung der Aufnahmen und eines möglichen Widerspruchs wendet sich der Teilnehmer (oder gesetzlicher Vertreter) direkt an die E-Mail-Adresse .    

§12.6 Verantwortlich ist der Veranstalter Meiko Sportevent, Inh. René Meinke, Riehe 2, 27777 Ganderkesee,    

 

§13 Unwirksamkeit  

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. 

 

§14 Erfüllungsort 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ganderkesee. 

 

§15 Streitbeilegung 

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: 

Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter weder bereit noch verpflichtet.